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Sicherheitskoordination
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Wann muss ein Koordinator bestellt werden?
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Sicherheitskoordination auf der Baustelle


 

Aufgaben des Koordinators während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens

  • Einbinden von Sicherheit und Gesundheitsschutz in das Organisations- und Führungskonzept zur Bauausführung

  • Entwickeln von Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch und bei der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber

  • Entwickeln von Maßnahmen zur gemeinsamen Nutzung sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie von Einrichtungen für den Gesundheitsschutz (SiGe-Plan)

  • Einordnen von Sicherheit und Gesundheitsschutz in ein Konzept für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage (Unterlage)


Wichtigste Einzelaufgaben während der Planung der Ausführung

  • Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung (siehe Anlage), Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken

  • Ausarbeiten (oder ausarbeiten lassen) des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Abstimmen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen mit dem Bauherrn bzw. den von ihm beauftragten Planern

  • Feststellen Sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle

  • Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung

  • Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für die spätere Wartung und Instandsetzung und Zusammenstellen der Unterlage mit den erforderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung späterer Arbeiten

  • Hinwirken auf das Berücksichtigen von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ausschreibungen und Vergabeunterlagen, Mitwirken bei der Prüfung der Angebote

  • Beratung bei der Terminplanung, insbesondere bei der Abstimmung von Bauausführungszeiten, um Gefahren, die durch ein zeitliches Nebeneinander hervorgerufen werden können, zu vermeiden

  • Mitwirken beim Erstellen der Vorankündigung und deren übermittlung an die zuständige Behörde (Gewerbeaufsichtsamt/Amt für Arbeitsschutz)

  • Falls mehrere Koordinatoren beauftragt sind, ist eine intensive Abstimmung notwendig, insbesondere wenn die Koordination während der Planung der Ausführung und während der Ausführung von unterschiedlichen Koordinatoren wahrgenommen wird.